Rahmenbedingungen - Ablauf

Grundsätzlich gilt, dass wir in einem ersten persönlichen Gespräch am Telefon einen Termin für ein kostenpflichtiges Erstgespräch in der Praxis vereinbaren. In diesem entscheiden wir gemeinsam, ob wir den therapeutischen Weg miteinander gehen und welche Ziele wir anpeilen. Außerdem besprechen wir zu Beginn die zu erwartende Dauer der Behandlung, die Frequenz der Therapieeinheiten, Honorierung und Absageregelung. Zum Honorar ist zu sagen, dass Sie in jedem Falle eine Eigenleistung erbringen müssen. Eine mögliche Refundierung oder Teilerstattung durch Ihre Krankenkasse zu beantragen, liegt in Ihrer Verantwortung.

Um diesen Krankenkassenzuschuss zu bekommen, benötigen Sie in Österreich eine ärztliche Bestätigung darüber, dass eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist.

In der Regel gibt es nach ca. fünf Therapieeinheiten einen Zwischenstopp, in dem wir besprechen, ob die Therapie als Krankenbehandlung mehr als ie bewilligungsfreien 10 Stunden erfordert. Wenn das der Fall ist, muss bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf weitere Psychotherapiestunden gestellt werden.

Die Therapie kann selbstverständlich auch ohne diese Bewilligung weitergeführt werden, muss dann aber vollständig selbst bezahlt werden. Als Vertragspartnerin der ARGE-Psychotherapie biete ich auch Sachleistungsplätze an.

Da auch Psychotherapie Nebenwirkungen und Schäden nicht ausschließen kann, bitte ich Sie die Patienteninformation vor Beginn der Therapie gründlich zu lesen: PDF

Selbstverständlich unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach den Psychotherapiegesetzen.

Praxis für psychische Gesundheit Salzburg

Parken in der Tiefgarage direkt vor dem Haus möglich.